Rechtsspruch in Köln: EWM-Design eindeutig zuordenbar
Rechtsspruch in Köln: EWM-Design eindeutig zuordenbar
EWM erlangt Erfolg gegen Produktnachahmungen
Das Landgericht Köln bestätigt: Nachahmen lohnt sich nicht – auch nicht bei Schweißgeräten. Nachdem die EWM AG im Jahr 2017 Klage gegen einen Händler von kundentäuschend aufgemachter Schweißtechnik eingereicht hatte, gab das Gericht dem Unternehmen nun recht. Die im Design nachgeahmten Geräte müssen aufgrund von täuschendem Produktdesign und irreführenden Werbeaussagen vom Markt genommen werden.
Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit sind bestimmte Nachahmungen von EWM-Produkten nun gänzlich vom Markt genommen worden. EWM hatte vor dem Landgericht Köln gegen einen Händler täuschend ähnlicher Schweißtechnik geklagt. Das Gericht hielt in seinen Gründen unter anderem fest, dass die Schweißgeräte der EWM AG über eine überdurchschnittliche wettbewerbliche Eigenart verfügen. Auch der Deutsche Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V., kurz DVS, der EWM von Anfang an unterstützte, bestätigte diese Argumentation. Die farbliche und grafische Gestaltung der nachahmenden Schweißgeräte war laut Landgericht geeignet, Kunden zu täuschen. Nach dem erfolgreichen Verfahren kam es zu einer außergerichtlichen Einigung. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Als einer der Treiber von Innovation in der Lichtbogen-Schweißtechnik ist es uns wichtig, unser geistiges Eigentum vor Nachahmern zu schützen. Was nach EWM aussieht, soll auch EWM-Leistungen bringen. Das Urteil aus Köln ist ein wichtiges Signal für unsere Branche: Gegen Nachahmer muss man sich wehren,“ sagt Wiebke Szczesny-Bersch, Vorstand EWM.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Interessierte auf
Stand: 20.Juli 2021
Umfang: 1.690 Zeichen inklusive Leerzeichen
Abbildungen: 2