Entsorgung elektronischer Geräte

Sachgerechte Entsorgung!

Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die dem Recycling zugeführt werden sollten und elektronische Bauteile die entsorgt werden müssen.
Nicht über den Hausmüll entsorgen!
Behördliche Vorschriften zur Entsorgung beachten!
 

Herstellererklärung an den Endanwender

Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie 2012/19/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 13.8.2012) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.

In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 20.10.2015) ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Informationen zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten erteilt die zuständige Stadt-, bzw. Gemeindeverwaltung.

EWM nimmt an einem zugelassenen Entsorgungs- und Recycling-System teil und ist im Elektroaltgeräteregister (EAR) mit Nummer WEEE DE 57686922 eingetragen.

Für Möglichkeiten zur Rückgabe Ihrer Elektroaltgeräte nehmen Sie bitte Kontakt mit EWM auf: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Darüber hinaus ist die Rückgabe europaweit auch bei EWM-Vertriebspartnern möglich.
 

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Einhaltung der RoHS-Anforderungen

Wir, die EWM AG Mündersbach, bestätigen Ihnen hiermit, dass alle von uns an Sie gelieferten Produkte, die von der RoHS-Richtlinie betroffen sind, den Anforderungen der RoHS (Richtlinie 2011/65/EU) entsprechen.
 

Verpackungsrücknahme

Nach der Verpackungsverordnung ist EWM verpflichtet, Verpackungen von Produkten zurückzunehmen und eine Wiederverwendung oder Entsorgung zu gewährleisten.
Dazu arbeiten wir mit einem anerkannten Entsorgungssystem zusammen.
Eine Rückgabe der Verpackungen kann bei Kauf bei jedem EWM-Vertriebspartner erfolgen. Für Online gekaufte Geräte wenden Sie sich bitte direkt an EWM.

SVHC-Stoffe nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Gemäß Artikel 33 besteht eine Informationspflicht über SVHC in Produkten, welcher wir hiermit nachkommen. Nach unseren Informationen enthalten folgende Produkte mehr als 0,1 Gewichtsprozent (0,1 % w/w) SVHC der aktuellen REACH-Kandidatenliste:

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Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.